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Einträge markiert als ‘AFRAC’

AFRAC- Stellungnahme: Geschäftsjahr des Konzernabschlusses – UGB vs. BörseG

14. June 2012 Kommentare geschlossen

Das Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) veröffentlichte im März 2012 die Stellungnahme „Geschäftsjahr des Konzernabschlusses – UGB vs. BörseG“, welche die Fragestellung behandelt, ob das Geschäftsjahr des Konzernabschlusses mit dem Geschäftsjahr des Jahresabschlusses übereinstimmen muss, bzw. wie der Stichtag des IFRS Konzernabschlusses bestimmt wird. Weiterlesen…

AFRAC-Stellungnahme Die Darstellung des Eigenkapitals im Jahresabschluss der GmbH & Co KG:

14. June 2012 Kommentare geschlossen

Die im März 2012 vom österreichische Standardsetter Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) veröffentlichte Stellungnahme zur Darstellung des Eigenkapitals im Jahresabschluss der GmbH & Co KG gibt nähere Erläuterungen zur Darstellung des Eigenkapitals in der unternehmensrechtlichen Bilanz. Weiterlesen…

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Bilanzierung von CO2-Emissionszertifikaten

5. August 2011 Keine Kommentare

Allgemein. Basierend auf dem Kyoto-Protokoll sowie der EU-Richtlinie über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten (2003/87/EG) soll in Österreich das Emissionszertifikategesetz (EZG) eine Reduktion der Treibhausgase durch Zuteilung von CO2-Ausstoßmengen bewirken, die in sogenannten Emissionszertifikaten verbrieft werden. Diese Zertifikate werden jährlich unentgeltlich an bestimmte Anlagen zugeteilt, erlauben jedoch in der Folge auch den Handel mit diesen. Ziel ist es, auf kosten- und wirtschaftlich effiziente Weise auf eine Verringerung von Treibhausgasemissionen hinzuwirken. Weiterlesen…

„Own Use“-Ausnahmeregelung ab 2011 auch für UGB Jahresabschlüsse relevant

31. January 2011 Keine Kommentare

 Das AFRAC (Austrian Financial Reporting and Auditing Comittee) veröffentlichte im September 2010 eine Stellungnahme zur unternehmensrechtlichen Bilanzierung von Derivaten und Sicherungsinstrumenten. Danach sind freistehende Derivate – darunter können auch schon Zu- und Verkaufskontrakte über nicht finanzielle Posten (bspw. Commodities) fallen – die einen negativen beizulegenden Zeitwert aufweisen, abweichenden von den bisherigen Vorschriften zur Bilanzierung schwebender Geschäfte, stets als Rückstellung in die Bilanz aufzunehmen (es wird von der Fiktion der Glattstellung des Derivats ausgegangen). Bei Unternehmen, die intensiv Derivate einsetzen, kann dies letztendlich zu einer wesentlich höheren Ergebnisvolatilität führen. Weiterlesen…

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