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BilMoG – Bilanzielle Behandlung der Wertpapierdeckungserfordernis für österreichische Unternehmen

17. February 2011 Keine Kommentare

Das dHGB ist grundsätzlich von einem Saldierungsverbot von Aktiv- und Passivposten geprägt. Durch das BilMoG kam es nun zu einer Ausnahme, die in § 246 Abs. 2 Satz 2 dHGB umgesetzt wurde, und ab 1.1.2010 anzuwenden ist. Darin wird ein Saldierungsgebot von Vermögensgegenständen als auch die Verrechnung von Aufwendungen und Erträgen geregelt. Diese Vorschrift ist auf Vermögensgegenstände anzuwenden, die dem Zugriff aller Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Befriedigung von Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern dienen, welche aus der betrieblichen Altersversorgung oder sonstigen langfristigen Verpflichtungen entstanden sind (sog. Deckungs- bzw. zweckgebundenes Vermögen). Weiterlesen…

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