AktG – Teilnahmeverpflichtung des Abschlussprüfers an der ordentlichen Hauptversammlung nur bei Feststellung des Jahresabschlusses
14. March 2011
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Nach der überwiegenden Meinung in der Literatur und nach den Erläuterungen in den Gesetzesmaterialien zum IRÄG 1997 und zum AktRÄG 2009 ist nur dann der Abschlussprüfer „den Verhandlungen zuzuziehen“ Weiterlesen…