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AFRAC veröffentlicht die Stellungnahme „Grundsatzfragen der unternehmensrechtlichen Bilanzierung von Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen“

Mit 30. Juni 2010 hat der AFRAC die endgültige Stellungnahme, welche sich mit der unternehmensrechtlichen Bilanzierung von Finanzanlage- und Finanz­umlaufvermögen befasst, veröffentlicht. Die Stellungnahme ersetzt die Stellungnahme „Aktuelle Fragen der unternehmensrechtlichen Bewertung von Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen“ vom Dezember 2008. Die Fragen dieser Stellungnahme wurden inhaltlich unverändert übernommen. Der im Entwurf „Grundsatzfragen der unternehmensrechtlichen Bilanzierung von Finanzinstrumenten“ behandelte Themabereich „Derivate und Sicherungsinstrumente“ soll in einer eigenen AFRAC-Stellungnahme veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung ist für Ende September 2010 geplant. 

Die Stellungnahme gliedert sich in drei Bereiche und umfasst die unten beschriebenen Fragestellungen: 

  • Allgemeine Grundsatzfragen
    • Voraussetzungen für die Umgliederung von
      Finanzanlage- bzw. Finanzumlaufvermögen
    • Dokumentationserfordernisse bei der Zuordnung zum Finanzanlagevermögen
    • Voraussetzungen für eine dauerhafte Wertminderung bei Wertpapieren des Anlagevermögens
    • Stetigkeit im Fall von Abschreibungen bei vorübergehender Wertminderung
    • Unterscheidung inaktiver Märkte von aktiven Märkten bei der Bewertung von Wertpapieren
    • Heranziehung eines durchschnittlichen Börsen­kurses bei der Bewertung rund um den
      Abschlussstichtag
    • Wertminderungen von Investmentfondsanteilen
      im Finanzanlagevermögen
    • Wertminderungen von Beteiligungen
    • Ergebnisrealisierung bei einem Tausch finanzieller Vermögensgegenstände oder bei Veräußerung in Form einer gemischten Transaktion
    • Pensionsgeschäfte und Wertpapierleihe 
  • Spezifische Grundsatzfragen für Kreditinstitute
    • Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
    • Bewertung von Finanzinstrumenten zum beizulegenden Wert und Erfassung von Umgliederungen 

Die Stellungnahme ist erstmalig auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am 1. Jänner 2010 oder später beginnen. 

Zur Stellungnahme – klicken Sie hier

Valerie Moser
vmoser@deloitte.at

Kategorien: AFRAC, UGB
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